/

Abgeltungssteuer für Gold

Viele Anfänger im Edelmetall-Sektor fragen sich: Gibt es eine Abgeltungssteuer für Gold? Präsziser formuliert: Wird in Deutschland für Veräußerungsgewinne aus dem An- und Verkauf von physischem Gold eine Abgeltungssteuer erhoben? Zum Glück kann man Frage mit einem einfachen und klaren „nein“ beantworten.

Die Freiheit von der Abgeltungssteuer ist ein enormer Vorteil gegenüber anderen Gold-Investments: Für Wertpapiere wie Goldminen-Aktien, Gold-Zertifikate oder Exchange-Traded Funds (ETFs) wird nämlich die Abgeltungssteuer erhoben.

Die Abgeltungssteuer wird in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 erhoben. Kursgewinne müssen – unabhängig von der Haltedauer – mit einem Steuersatz von exakt 25 % versteuert werden. Hinzu kommen dann weitere 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungssteuer und ggf. noch die Kirchensteuer. Die Steuern werden gleich von der Bank einbehalten und abgeführt. Ist der persönliche Grenzsteuersatz in der Einkommensteuer niedriger als die Abgeltungssteuer, wird der Differenzbetrag über die Einkommensteuererklärung erstattet.

Regelung für Altfälle

Zur Info: Kursgewinne von Aktien und Aktienfonds, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sind, wenn die Papiere mindestens 12 Monate gehalten werden, steuerfrei. Für Zertifikate war ein früherer Stichtag gewählt worden. Abgesehen von diesen Altfällen müssen zukünftig mittel- und langfristig orientierte Anleger wegen der Abgeltungssteuer auf einen guten Teil Ihrer Rendite verzichten.

Fazit: Die reale Rendite für Gold-Investments in Wertpapiere wie Gold-Zertifikate, Aktien oder ETFs wird durch die neue Abgeltungssteuer deutlich geschmälert. Gewinne aus dem Handel mit physischem Gold werden Sie hingegen in praxi steuerfrei vereinnahmen können.

Wir können mit Sicherheit sagen: Eine Abgeltungssteuer für physisches Gold gibt es jedenfalls nicht.