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Umsatzsteuer für Gold

Eine Umsatzsteuer für Gold – für den Kauf oder Verkauf von Gold – wird in Deutschland und Österreich nicht erhoben. Dies gilt allerdings nur für Anlagemünzen (und Anlagebarren).

Sammlermünzen, Silbermünzen, Palladiummünzen und Platinmünzen sind dagegen im Sinne der Umsatzsteuer steuerpflichtig. Für diverse Silbermünzen gilt im Übrigen in Deutschland ein ermäßigter Steuersatz.

Was ist nun eine „Anlagemünze“? Nun, der Gesetzgeber in Deutschland schreibt hier vier Voraussetzungen vor:

  1. Die Goldmünze muss nach dem Jahr 1800 geprägt worden sein.
  2. Feingehalt: mindestens 900/1000
  3. Die Goldmünze muss im Herkunftsland gesetzliches Zahlungsmittel sein.
  4. Der Verkaufspreis darf den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigen.

In Deutschland sind gemäß §25c UStG alle Goldmünzen, die die oben genannten vier Kriterien erfüllen, von der Umsatzsteuer befreit. Hier fällt also keine Umsatzsteuer für Gold an.

Beachten Sie auch unseren ergänzenden Beitrag mit weiteren Informationen und dem Gesetzestext des  §25c UStG.

Kruegerrand
Kruegerrand

Wir empfehlen Ihnen den Erwerb folgender weltweit bekannter Anlagemünzen in Gold und in Unzengröße:

  • Krügerrand
  • Maple Leaf
  • American Eagle
  • Wiener Philharmoniker

Beachten Sie auch unsere detaillierten Informationen zum Krügerrand.

Wenn Sie diese Münzen kaufen, müssen Sie definitiv keine Umsatzsteuer für Gold zahlen.